Ratgeber und Broschüren

Ratgeber & Broschüren

Checkliste nach einem Todesfall

Bei der Organisation eines Begräbnisses sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die – wie schmerzlich die persönlichen Empfindungen auch sein mögen – in einer bestimmten Reihenfolge und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vor und nach der Beerdigung einer/s Verstorbenen zu treffen sind. Nach Eintreten eines Todesfalles nehmen Sie am Besten so rasch wie möglich Kontakt mit der Bestattung. Die Mitarbeiter werden Sie ausführlich über die erforderlichen Schritte und Wege informieren.

Die wichtigsten Vorsorgeschritte

Das Informationsblatt verschafft Ihnen in kurzer Zeit einen Überblick über die wichtigsten Vorsorgeschritte. In Form einer Checkliste sind alle wesentlichen Entscheidungen angeführt, welche noch zu Lebzeiten getroffen werden können.

Wege nach dem Trauerfall

Wir informieren Sie über die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall. Dazu gehören Behördenwege, Um-/Abmeldungen oder Kündigung von Verträgen.

Wegweiser für Trauernde

Dieser Wegweiser ist für Trauernde herausgegeben. In der Broschüre ist kurz und verständlich alles zusammengefasst, was man als Betroffener über Trauer wissen sollte. Vom Trauerprozess, der üblicherweise über vier Phasen führt, bis zu den Anzeichen, wann Trauer zu einer psychischen Erkrankung führen kann.

Das richtige Verhalten bei einem Trauerfall

Ein Todesfall wirft viele Fragen auf: Die direkten Angehörigen müssen neben der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen den letzten Weg des oder der Verstorbenen organisieren. Was hier wann zu tun ist, welche Entscheidungen zu treffen sind und welche Formalitäten erledigt werden müssen, weiß das Bestattungsunternehmen.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung erklären Sie rechtswirksam Ihren Willen, welche Maßnahmen bei einer ärztlichen Behandlung in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Die Patientenverfügung richtet sich an das ärztliche und pflegerische Personal in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einem Pflegeheim. Sie legen darin nicht fest, wer über die jeweiligen Maßnahmen entscheiden soll – das ist Inhalt Ihrer Vorsorgevollmacht bzw. einer Gesundheitsvollmacht –, sondern Sie beschreiben möglichst umfassend und detailliert, was getan bzw. nicht getan werden soll. Die Grundvoraussetzung ist dabei immer, dass Sie in der jeweiligen Situation nicht (mehr) in der Lage sind, Ihren Willen frei zu äußern – sei es, weil Sie bewusstlos oder zu schwach sind, sei es, weil Sie wegen einer fortgeschrittenen Demenz oder einer Hirnschädigung nicht mehr einwilligungsfähig sind, wenn Sie zu Ihrer Zustimmung für eine bestimmte Behandlung gefragt werden.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst dann wirksam wird, wenn die Person für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.).

Die Entscheidung, welcher Person die Vollmacht im Vorsorgefall erteilt wird, sollte gut überlegt sein. Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigte/Vorsorgebevollmächtigter sein.
Ausnahme: Volljährige Personen, die selbst ihre Angelegenheiten nicht ausreichend besorgen können oder in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Einrichtung stehen, von der die Person betreut wird (z.B. Pflegerin/Pfleger in einem Heim), können nicht vorsorgebevollmächtigt werden.

Die Vorsorgevollmacht kann nur vor einer Notarin/einem Notar, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein (falls ausreichend Kapazitäten vorhanden sind) errichtet werden. Sie muss schriftlich sein. Eine weitere Voraussetzung für die Errichtung ist die Geschäftsfähigkeit.

Gibt es bestimmte Vermögenswerte oder sind für die Errichtung besondere Rechtskenntnisse notwendig, dann kann die Vorsorgevollmacht nur bei Vertreterinnen/Vertretern der Rechtsberufe (Notariat, Anwaltschaft) errichtet werden.
Die Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert. Erst mit Eintritt und Eintragung des Vorsorgefalls, also wenn die Person nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Vorsorgevollmacht wirksam.