Feuerbestattung

Feuerbestattung

Was genau ist eine Feuerbestattung? Wir erläutern Vorteile und Fragen zu Einäscherung und Feuerbestattung.

Einäscherung: Definition & Ablauf

Bei einer Feuerbestattung, beziehungsweise einer Einäscherung, wird der Verstorbene in einem Kremationsofen eingeäschert. Jeder Sarg wird dabei einzeln in der Einäscherungskammer verbrannt. Die Asche wird dann in eine Aschekapsel gefüllt und anschließend in einer Überurne eingebettet. Diese Urne kann gleich nach der Einäscherung oder zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt werden.

Zahlreiche Bestattungsmöglichkeiten nach einer Einäscherung

Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, haben Sie nach der Einäscherung zahlreiche Möglichkeiten zur Beisetzung.

  • Urnenbeisetzung am Friedhof
  • Urne zu Hause
  • Naturbestattung
  • Diamantbestattung
  • Weltraumbestattung
  • Beisetzung an einem frei wählbaren Ort

Trauerfeier vor der Einäscherung

So wie die vielen Beisetzungsmöglichkeiten kann auch die Trauerfeier individuell gestaltet werden. Eine Möglichkeit ist die Verabschiedung am Sarg in der Aufbahrungshalle, ähnlich wie bei einer Erdbestattung. Im Anschluss finden Überführung und Einäscherung im Krematorium statt. Angehörige können auf Wunsch auch bei der Verbrennung dabei sein. Die Urnenbeisetzung kann zu einem späteren Zeitpunkt im Kreis der Familie durchgeführt werden.

Trauerfeier nach der Einäscherung

Die Alternative ist eine Trauerfeier nach der Einäscherung im Rahmen einer Urnenbeisetzung. Überführung und Verbrennung im Krematorium sowie die Abholung der Urne werden von Ihrem Bestatter übernommen. Danach kann die Verabschiedung am Friedhof oder einem Ort Ihrer Wahl zu einem gewünschten Termin stattfinden.

Vorgaben für eine Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung sind einige Vorgaben zu beachten. Deshalb wollen wir Sie bei allen Schritten unterstützen und Sie zu allen wichtigen Punkten informieren.

Der Sarg bei einer Einäscherung

Der Sarg spielt bei einer Einäscherung eine wichtige Rolle. In Österreich dürfen Verstorbene nur in einem Sarg und einer behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlage eingeäschert werden. Die Särge, die für eine Feuerbestattung verwendet werden, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Ein Sarg für die Einäscherung darf keine schädlichen Substanzen enthalten, die für Mensch oder Umwelt eine Gefahr darstellen. Das gleiche gilt für etwaige Sargbeigaben wie Kuscheltiere, Briefe oder persönliche Erinnerungsstücke.

Auch zu beachten bei der Feuerbestattung: Kleidung

Aus ähnlichen Gründen muss auch die Kleidung bei der Feuerbestattung in Niederösterreich oder Wien sorgfältig ausgewählt werden. Wir empfehlen ein Sterbehemd, das wir zu Verfügung stellen können. Es handelt sich dabei um eine schlichte Robe aus natürlichen Materialien, ähnlich einem Talar. Auf Wunsch kann bei einer Feuerbestattung auch Kleidung des Verstorbenen genutzt werden, solange sie den Vorgaben des Krematoriums entspricht.

Feuerbestattung Vor- und Nachteile

Seit die erste Feuerbestattung 1923 in Wien stattfand, hat sich viel getan. Inzwischen werden bereits Ein Drittel aller Verstorbenen im Zuge einer Einäscherung beigesetzt. Warum aber entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Feuerbestattung ?

  • Zahlreiche Beisetzungsmöglichkeiten
  • Auch alternative Bestattungsarten möglich (zum Beispiel Edelsteinbestattung)
  • Kostengünstige Alternative zur Erdbestattung
  • Nicht ortsgebunden

Häufige Fragen zur Feuerbestattung in Niederösterreich & Wien

Im Folgenden haben wir für Sie alle Fragen, die uns häufig zum Thema Feuerbestattung gestellt werden, zusammengefasst.

Ja, bereits 1934 wurde in Österreich die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt. Feuerbestattungen obliegen lediglich bestimmten Auflagen, zu denen wir Sie gerne beraten.

Übrigens: auch die römisch-katholischen Kirche hat die Feuerbestattung bereits 1964 anerkannt.

Nach einer Einäscherung, können Sie aus den verschiedensten Bestattungsmöglichkeiten wählen:

  • Traditionelle Urnenbeisetzung am Friedhof
  • Seebestattung
  • Baumbestattung
  • Weltraumbestattung
  • Diamantbestattung – ein Diamant aus der Asche Verstorbener
  • Beisetzung an einem frei wählbaren Ort

Grundsätzlich ist das Verstreuen der Asche aus der Urne in Österreich nicht gestattet. Laut vielen Bestattungsgesetzen in Österreich gilt sogar der sogenannte Friedhofszwang.

Allerdings kann die Urne mit der Asche auch an frei gewählten Orten beigesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Nein, das ist auf keinen Fall möglich. Jeder Sarg hat einen Sargzettel auf dem alle relevanten Daten stehen und die in das Einäscherungsbuch übertragen werden. Im Krematorium selbst kommt immer nur ein Sarg in die Einäscherungskammer. Weiters sorgt der so genannte Schamottstein mit einer bestimmten Nummer dafür, dass es zu keinen Verwechslungen kommen kann.

Somit ist es absolut unmöglich ist, dass die falsche Asche in die Urne kommt. Der Deckel der Urne wird mit der jeweiligen Einäscherungsnummer und den Daten aus dem Einäscherungsbuch versehen. Verwechslungen sind somit vollkommen ausgeschlossen.

„JA – ABER“…..Die Aufbewahrung der Urne in der Wohnung gilt nicht als Beisetzung im eigentlichen Sinne. Je nach Bundesland gelten eigene Auflagen und Vorschriften.

In Niederösterreich ist dies relativ einfach mittels Bescheid der Gemeinde. (Bürgermeister). Für Wien gelten besondere Bestimmungen.

Angehörige können die Kleidung die/der Verstorbene selbst bestimmen. Viele sind sich jedoch unsicher, ob das verstorbene Familienmitglied einen Anzug (Mann) oder ein Kleid (Frau) tragen soll.

Ein Sterbehemd (der sogenannte Talar) ist die geeignetste Bekleidung für eine Einäscherung.

Sie haben immer die Möglichkeit Ihr verstorbenes Familienmitglied selbst anzuziehen. Oftmals ist man dazu aber nicht in der Lage, weshalb das die Besttatter übernehmen.

Damit die Würde des Verstorbenen gewahrt wird, sollte auf die Auswahl der Bestattungsbekleidung ebenso viel Wert gelegt werden wie auf das ordentliche Ankleiden.

Grundsätzlich ja, sofern die Auflagen des jeweiligen Bestattungsgesetzes eingehalten werden. In der Regel handelt es sich um einen Zeitraum von 48 bis 96 Stunden. Überdies ist die Aufbahrung zu Hause nur möglich, wenn der Leichenbeschauer (Gutachten) zuvor sein Einverständnis gegeben hat.

Die Aufbahrung eines geliebten Menschen in den eigenen vier Wänden ermöglicht den Angehörigen würdevoll, im privaten Rahmen, Abschied zu nehmen. Diese Zeit ist überaus wichtig, um den Verlust später besser aufarbeiten zu können. Ebenso wichtig ist es, gemeinsam zu trauern, zu weinen und zu beten. Während dieser Zeit ziehen wir uns diskret zurück, damit die Familie ganz unter sich ist.

Eine Trauerfeier kann sowohl vor als auch nach der Feuerbestattung stattfinden. Es gibt keine allgemeingültige Regel, es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie vor der Einäscherung eine Trauerzeremonie wünschen oder erst nach der Feuerbestattung.

Nicht selten entscheiden sich Familienmitglieder für eine Aufbahrung vor der Einäscherung im eigenen Heim, um eine private Trauerfeier zu zelebrieren. Oft findet zusätzlich nach der Urnenbeisetzung eine feierliche Abschiedszeremonie statt, an der auch Nachbarn, Kollegen und Bekannte teilnehmen können.

Beerdigungen sind ziemlich teuer, denn nicht einmal der Tod ist umsonst. Eine Erdbestattung ist im Vergleich zu einer Feuerbestattung tatsächlich mit wesentlich mehr Kosten verbunden. Bei der Erdbestattung kommen noch Gebühren für den Grabstein inklusive Material und Gravur der Grabsteininschrift hinzu. Überdies werden Friedhofskosten fällig, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Sehr viel günstiger ist die Feuerbestattung inklusive Trauerfeier und Urnenbeisetzung. Die exakten Kosten für eine Feuerbestattung, unter Einbeziehung individueller Wünsche berechnen wir gerne im Rahmen eines Angebotes.

Ja, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir besprechen Vorstellungen und Wünsche für Ihren eigenen Abschied. Eine Bestattungsvorsorge nimmt den Hinterbliebenen die oftmals belastende Organisationsarbeit ab, weil alles bereits geregelt ist. Die allgemeinen Bestattungskosten können sogar günstiger sein und Sie können zu Lebzeiten das Finanzielle regeln.

Der direkte Vorgang der Einäscherung im Krematorium nimmt ca. 3 bis maximal 5 Stunden in Anspruch. Im Allgemeinen kann die Feuerbestattung innerhalb kurzer Zeit nach der privaten Abschiedszeremonie durchgeführt werden, wenn alle notwendigen Formalitäten geklärt sind. Ebenso ist es möglich, noch am Tag der Einäscherung, die Urne mit der Asche des Verstorbenen in Empfang zu nehmen.

Eine Feuerbestattung belastet die Umwelt nicht. Einerseits sorgen die extrem hohen Temperaturen im „Muffelofen“ dafür, dass ein Großteil der Schadstoffe während des Vorganges sofort verbrennt. Zum Anderen trägt ein hervorragend funktionierendes Filtersystem in der Verbrennungsanlage dafür Sorge, dass die restlichen giftigen Stoffe rückstandslos vernichtet werden.

Wenn der Verstorbene noch zu Lebzeiten schriftlich den Wunsch festgehalten hat, dass die Urne im eigenen Garten, auf der Almwiese oder am Fuße eines bestimmten Berges beigesetzt werden soll, ist ihm dieser letzte Wille zu gewähren.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen es erlauben und aus religiösen Gründen nichts dagegen spricht. Im Zweifelsfall können Sie uns jederzeit um Rat fragen.

Der letzte Wille des Verstorbenen hat Priorität. Wenn die verstorbene Person persönlich zu Lebzeiten gegen eine Einäscherung war und stattdessen eine Erdbestattung wünschte, sollten die Hinterbliebenen das respektieren.

Im Falle, dass der Verstorbene sich im Vorfeld keine Gedanken über sein Ableben und die sich daraus ergebende Bestattung gemacht hat, können die Angehörigen eine Einäscherung wählen. War der Verstorbene ein religiöser Mensch, sind vor der Auswahl der Bestattungsform alle relevanten Auskünfte und eventuelle Genehmigungen/Sondergenehmigungen einzuholen.

Kleine Dinge, wie Kuscheltiere, Erinnerungsfotos, private Zeichnungen und besondere Andenken geben Sie uns vor der Einäscherung.

Soll der Verstorbene mit dem Familienschmuck, kostbaren Ringen, Ketten oder Diamanten eingeäschert werden, ist es ratsam, sich vorher mit dem Bestattungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Wir klären, ob eine Verbrennung möglich ist.

Ratsam wäre jedoch, sofern nicht explizit gewünscht, den Schmuck entweder gar nicht erst anzulegen oder vor der Feuerbestattung wieder zu entfernen.

Abgesehen davon, dass die Einäscherung inklusive Urnenbeisetzung wesentlich günstiger als eine Erdbestattung ist, bietet die Feuerbestattung noch mehr Vorteile. Vor allem bei der Auswahl der Bestattungsart, haben Sie eine wesentlich größere Auswahl.

Der Wunsch nach alternativen Bestattungsmöglichkeiten hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Eine Beisetzung in einem Grab, oder im Urnenhain auf dem Friedhof, ist längst nicht mehr jederman’s Sache. Oft besteht der Wunsch in der Natur, in einem Wald oder im Wasser bestattet zu werden. Dies ist auch in Österreich möglich, wir beraten Sie gerne.

Ob Sie im Anschluss an die Beisetzung zu einem „Leichenschmaus“ einladen, liegt ganz alleine bei Ihnen. Eine Pflicht besteht nicht. Jeder wird akzeptieren, wenn die Trauerfamilie darauf verzichtet.

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